Unfall?
Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung erleichtert uns die Ermittlung Ihres Schmerzensgeldanspruchs durch Nachfrage bei Ihren Ärzten.
Beratungshilfe
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie sich eine Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt leisten können?
Informieren Sie sich vor der Erstberatung beim örtlichen Amtsgericht, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.